Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Topnews
Verbesserungen bei der TA Luft-Novelle notwendig
Nach Einschätzung des Verbandes unabhängiger Sachverständiger im Agrar-Umweltbereich (VUSA) und des Bundesverbandes Rind und Schwein (BRS) gefährdet die geplante Novelle zur Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) in ihrer derzeitigen Fassung den gewünschten Umbau der Tierhaltung.
Nach Einschätzung des Verbandes unabhängiger Sachverständiger im Agrar-Umweltbereich (VUSA) und des Bundesverbandes Rind und Schwein (BRS) gefährdet die geplante Novelle zur Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) in ihrer derzeitigen Fassung den gewünschten Umbau der Tierhaltung. Diese würde das Spannungsfeld zwischen umweltrechtlichen Vorgaben und einer Nutztierhaltung mit einem Mehr an Tierwohl deutlich verschärfen, teilten beide Verbände heute mit. Es seien deshalb Vorschläge erarbeitet worden, damit das Vorhaben dennoch gelinge.
Viele der Vorgaben der geplanten neuen TA Luft seien für kleinere und mittlere Tierhaltungen unverhältnismäßig, monieren VUSA und der BRS. Es müsse deshalb eine Abwägung zwischen Tierwohl- und Schutzanforderungen sowie entsprechende Ausnahmen für kleinere Tierbestände unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit geben. Außerdem fordern die Verbände, die generelle Festlegung der Abluftreinigungsanlagen als Stand der Technik zu hinterfragen. Es dürfe bei der Umsetzung der besten verfügbaren Techniken (BVT) nicht über EU-Vorgaben hinausgegangen werden. Für Haltungsverfahren, die nachweislich dem Tierwohl dienten, müssten Ausnahmen von der Vorgabe der Abluftreinigung gelten.
Außerdem fordern die Verbände, die TA Luft für Weiterentwicklungen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu öffnen, um eine praxisgerechte Umsetzung zu ermöglichen. Eine festgelegte Laufzeit würde dem jedoch widersprechen. Die Bundesregierung wird gebeten sicherzustellen, dass Neuerungen bei Haltungsverfahren und Emissionsminderungsmaßnahmen sowie deren Bewertung während der Laufzeit sachgerecht berücksichtigt werden. Die Regierung wird zudem aufgefordert, den bestehenden erheblichen Forschungs- und Entwicklungsbedarf zu tiergerechten Haltungsverfahren und deren Emissionsverhalten im Rahmen der Forschungsförderung zu priorisieren.
Für die Genehmigungsfähigkeit von Tierwohlställen und tierwohlgerechter Haltungsverfahren sowie die Rechtssicherheit von Genehmigungen sei es wichtig, dass Daten für die Emissionen von Tierwohlställen und bodennahe Emissionsquellen ermittelt würden, erklärten die Verbände. Dabei sollten Emissionsminderungsmaßnahmen für die Nutztierhaltung bewertet und weiterentwickelt werden. Es fehle an rechtssicheren Emissionsfaktoren sowie Berechnungsverfahren zur Abstandsermittlung, welche diese neuen Anforderungen reflektierten. AgE
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Verbesserungen bei der TA Luft-Novelle notwendig
Nach Einschätzung des Verbandes unabhängiger Sachverständiger im Agrar-Umweltbereich (VUSA) und des Bundesverbandes Rind und Schwein (BRS) gefährdet die geplante Novelle zur Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) in ihrer derzeitigen Fassung den gewünschten Umbau der Tierhaltung.
Nach Einschätzung des Verbandes unabhängiger Sachverständiger im Agrar-Umweltbereich (VUSA) und des Bundesverbandes Rind und Schwein (BRS) gefährdet die geplante Novelle zur Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) in ihrer derzeitigen Fassung den gewünschten Umbau der Tierhaltung. Diese würde das Spannungsfeld zwischen umweltrechtlichen Vorgaben und einer Nutztierhaltung mit einem Mehr an Tierwohl deutlich verschärfen, teilten beide Verbände heute mit. Es seien deshalb Vorschläge erarbeitet worden, damit das Vorhaben dennoch gelinge.
Viele der Vorgaben der geplanten neuen TA Luft seien für kleinere und mittlere Tierhaltungen unverhältnismäßig, monieren VUSA und der BRS. Es müsse deshalb eine Abwägung zwischen Tierwohl- und Schutzanforderungen sowie entsprechende Ausnahmen für kleinere Tierbestände unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit geben. Außerdem fordern die Verbände, die generelle Festlegung der Abluftreinigungsanlagen als Stand der Technik zu hinterfragen. Es dürfe bei der Umsetzung der besten verfügbaren Techniken (BVT) nicht über EU-Vorgaben hinausgegangen werden. Für Haltungsverfahren, die nachweislich dem Tierwohl dienten, müssten Ausnahmen von der Vorgabe der Abluftreinigung gelten.
Außerdem fordern die Verbände, die TA Luft für Weiterentwicklungen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu öffnen, um eine praxisgerechte Umsetzung zu ermöglichen. Eine festgelegte Laufzeit würde dem jedoch widersprechen. Die Bundesregierung wird gebeten sicherzustellen, dass Neuerungen bei Haltungsverfahren und Emissionsminderungsmaßnahmen sowie deren Bewertung während der Laufzeit sachgerecht berücksichtigt werden. Die Regierung wird zudem aufgefordert, den bestehenden erheblichen Forschungs- und Entwicklungsbedarf zu tiergerechten Haltungsverfahren und deren Emissionsverhalten im Rahmen der Forschungsförderung zu priorisieren.
Für die Genehmigungsfähigkeit von Tierwohlställen und tierwohlgerechter Haltungsverfahren sowie die Rechtssicherheit von Genehmigungen sei es wichtig, dass Daten für die Emissionen von Tierwohlställen und bodennahe Emissionsquellen ermittelt würden, erklärten die Verbände. Dabei sollten Emissionsminderungsmaßnahmen für die Nutztierhaltung bewertet und weiterentwickelt werden. Es fehle an rechtssicheren Emissionsfaktoren sowie Berechnungsverfahren zur Abstandsermittlung, welche diese neuen Anforderungen reflektierten. AgE
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Verbesserungen bei der TA Luft-Novelle notwendig
Nach Einschätzung des Verbandes unabhängiger Sachverständiger im Agrar-Umweltbereich (VUSA) und des Bundesverbandes Rind und Schwein (BRS) gefährdet die geplante Novelle zur Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) in ihrer derzeitigen Fassung den gewünschten Umbau der Tierhaltung.
Nach Einschätzung des Verbandes unabhängiger Sachverständiger im Agrar-Umweltbereich (VUSA) und des Bundesverbandes Rind und Schwein (BRS) gefährdet die geplante Novelle zur Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) in ihrer derzeitigen Fassung den gewünschten Umbau der Tierhaltung. Diese würde das Spannungsfeld zwischen umweltrechtlichen Vorgaben und einer Nutztierhaltung mit einem Mehr an Tierwohl deutlich verschärfen, teilten beide Verbände heute mit. Es seien deshalb Vorschläge erarbeitet worden, damit das Vorhaben dennoch gelinge.
Viele der Vorgaben der geplanten neuen TA Luft seien für kleinere und mittlere Tierhaltungen unverhältnismäßig, monieren VUSA und der BRS. Es müsse deshalb eine Abwägung zwischen Tierwohl- und Schutzanforderungen sowie entsprechende Ausnahmen für kleinere Tierbestände unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit geben. Außerdem fordern die Verbände, die generelle Festlegung der Abluftreinigungsanlagen als Stand der Technik zu hinterfragen. Es dürfe bei der Umsetzung der besten verfügbaren Techniken (BVT) nicht über EU-Vorgaben hinausgegangen werden. Für Haltungsverfahren, die nachweislich dem Tierwohl dienten, müssten Ausnahmen von der Vorgabe der Abluftreinigung gelten.
Außerdem fordern die Verbände, die TA Luft für Weiterentwicklungen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu öffnen, um eine praxisgerechte Umsetzung zu ermöglichen. Eine festgelegte Laufzeit würde dem jedoch widersprechen. Die Bundesregierung wird gebeten sicherzustellen, dass Neuerungen bei Haltungsverfahren und Emissionsminderungsmaßnahmen sowie deren Bewertung während der Laufzeit sachgerecht berücksichtigt werden. Die Regierung wird zudem aufgefordert, den bestehenden erheblichen Forschungs- und Entwicklungsbedarf zu tiergerechten Haltungsverfahren und deren Emissionsverhalten im Rahmen der Forschungsförderung zu priorisieren.
Für die Genehmigungsfähigkeit von Tierwohlställen und tierwohlgerechter Haltungsverfahren sowie die Rechtssicherheit von Genehmigungen sei es wichtig, dass Daten für die Emissionen von Tierwohlställen und bodennahe Emissionsquellen ermittelt würden, erklärten die Verbände. Dabei sollten Emissionsminderungsmaßnahmen für die Nutztierhaltung bewertet und weiterentwickelt werden. Es fehle an rechtssicheren Emissionsfaktoren sowie Berechnungsverfahren zur Abstandsermittlung, welche diese neuen Anforderungen reflektierten. AgE


